Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

 

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, kann bei der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Stelle im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die zuständige Mitarbeiterin für den Studiengang Anglistik/Amerikanistik Kombi BA ist Frau Friedrich. Für den Master of Education sind die jeweiligen Mitarbeiter*innen Ihrer Schulform zuständig.

Das Formular, mit dem der Antrag gestellt wird, finden Sie unter den folgendem Links:
Antragsformular Anrechnungen im K-BA  
Antragsformular Anrechnungen im MEd

Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Bitte nehmen Sie auch die Informationen auf der Seite Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Zentralen Prüfungsamt zur Kenntnis.

Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht worden sind, kann für den K-BA Studiengang über das Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt" beantragt werden. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise (Record of Credits der ausländischen Hochschule, Syllabi, schriftlich erbrachte Leistungen wie z.B. Essays etc.) beizufügen.

Der Antrag muss zunächst bei Frau Hofmann eingereicht werden. Nach Prüfung der erbrachten Leistungen durch Frau Hofmann, muss das Formular zusätzlich von Herrn Gießler unterschrieben werden. Erst im Anschluss reichen Sie das Formular bei Frau Friedrich der zuständigen Mitarbeiterin für den Studiengang Anglistik/Amerikanistik ein.

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