Auslandsaufenthalt gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
Nach § 11 Abs. 10 LABG ist für das Studium moderner Fremdsprachen ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer (das entspricht 90 Tagen) in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird, nachzuweisen. Dieser Nachweis ist an der Bergischen Universität grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zum Teilstudiengang Englisch in Master of Education-Studiengängen (und kann auch nicht als nachträglicher Nachweis in einem Auflagenstudium erbracht werden).
Generelle Hinweise:
Es wird empfohlen, den Auslandsaufenthalt so zu gestalten, dass er einen erkennbaren Bezug zum Studienziel aufweist (z. B. als Studienaufenthalt an einer Universität, als Praktikum mit Fachbezug oder Bezug zum Studienziel Lehramt oder im Rahmen einer erzieherischen Tätigkeit [z. B. als Au-Pair] oder im Rahmen einer Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung).
Der Mehrwert eines Auslandsaufenthaltes liegt zudem im Bereich der sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten und auch beim Erwerb interkultureller Erfahrungen und Kompetenzen sowie der Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.
Es ist empfohlen, den dreimonatigen Auslandsaufenthalt ohne Unterbrechung durchzuführen.
Sollten Sie keinen Studienaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten oder an anderen Universitäten anstreben, erscheint es ratsam, frühzeitig Überlegungen anzustellen. Nähere Informationen zu Möglichkeiten, den Auslandsaufenthalt mit Lehrveranstaltungen zu verbinden, sowie Empfehlungen, wie sich diese Vorgabe fachlich sinnvoll gestalten lässt, finden sich:
- auf der Homepage der Anglistik/Amerikanistik: Studium > Auslandsstudium und Unterseiten
- Auf den Seiten des International Office.
Bitte achten Sie auch auf die Aushänge zu den Informationsveranstaltungen zum Auslandsaufenthalt.
Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Anträge auf Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes gemäß LABG reichen Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der/dem für Sie zuständigen Dozent*in ein.
Zur Nachvollziehbarkeit müssen Sie unbedingt sämtliche Nachweise aufbewahren, die Start, Dauer sowie Ende sowie Ihre Aufenthaltspanne belegen (Reise-, Übernachtungs-, sowie Aufenthaltsnachweise, Eintrittstickets, Kreditkartenbuchungen über den Zeitraum hinweg etc.).
Das Antragsformular, mit dem Sie die Anerkennung beantragen, finden Sie unter folgendem Link: Antragsformular Auslandsaufenthalt
Die/der für Sie zuständige Dozent/in ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A-H
PD Dr. Edward Göbbel
I-P
Dr. Bettina Hofmann
Q-Z
Dr. Constanze Dreßler
Stand: 31.10.2024