Anrechnung von Studienleistungen aus einem Auslandsaufenthalt
In der Regel benötigen Sie für die Anerkennung von Studienleistungen aus einem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird vor Ihrem Aufenthalt von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.
Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal angerechnet werden können, sobald Sie zurückgekehrt sind.
Das Learning Agreement, und jede Änderung, muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.
Nähere Informationen zum Thema "Outgoings" erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/
https://anglistik.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsaufenthalt/auslandsstudium/